Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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07.07.2025
Löschungsankündigung
12.03.2025
Entscheidungen im Verfahren
23.01.2025
Entscheidungen im Verfahren
08.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.01.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.04.2021
Termine
09.04.2020
Termine
25.10.2018
Termine
24.11.2017
Sicherungsmaßnahmen
06.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
06.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
08.04.2016
Berichtigungen
08.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 22.03.2013 bis zum 31.12.2013
08.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 22.03.2013 bis zum 31.12.2013
15.10.2013
Neueintragungen