Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.07.2025
Löschungsankündigung
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2025
Entscheidungen im Verfahren
09.01.2025
Sonstiges
21.06.2024
Sonstiges
21.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
21.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.03.2024
Sonstiges
26.07.2023
Sonstiges
23.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
17.08.2020
Sonstiges
02.12.2019
Eröffnungen
25.09.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
17.09.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
13.09.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
30.09.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
24.09.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
14.10.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.11.2012 bis zum 30.09.2013
25.09.2013
Neueintragungen