Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
13.02.2024
Entscheidungen im Verfahren
11.04.2023
Sonstiges
11.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
13.01.2023
Sonstiges
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
26.10.2021
Sonstiges
12.03.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
31.07.2018
Entscheidungen im Verfahren
14.03.2018
Eröffnungen
08.03.2018
Veränderungen
02.03.2018
Eröffnungen
27.12.2017
Sicherungsmaßnahmen
26.09.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
22.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
01.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
10.12.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.09.2013 bis zum 30.09.2013
03.10.2014
Veränderungen
17.07.2014
Veränderungen
30.10.2013
Veränderungen
23.10.2013
Veränderungen
25.09.2013
Neueintragungen