Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
06.12.2021
Entscheidungen im Verfahren
05.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
05.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.10.2018
Veränderungen
02.10.2018
Eröffnungen
19.08.2016
Veränderungen
13.06.2016
Veränderungen
17.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
15.06.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
13.05.2015
Veränderungen
10.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 27.08.2013 bis zum 31.12.2013
13.09.2013
Neueintragungen