Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.01.2024
Löschungsankündigung
21.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
25.08.2022
Sonstiges
25.08.2022
Termine
17.06.2022
Termine
12.04.2017
Sonstiges
10.08.2016
Eröffnungen
03.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
27.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.09.2013 bis zum 31.12.2013
10.09.2013
Neueintragungen