Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
10.03.2026
Entscheidungen nach Aufhebung des Verfahrens
06.10.2023
Löschungsankündigung
20.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
27.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
27.04.2023
Sonstiges
27.03.2023
Sonstiges
11.11.2020
Sonstiges
30.04.2020
Berichtigungen
09.03.2020
Eröffnungen
14.09.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.08.2013 bis zum 31.12.2013
03.05.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
06.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 02.08.2013 bis zum 31.12.2013
27.08.2013
Neueintragungen