Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.11.2022
Einreichung neuer Dokumente
22.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
08.03.2021
Termine
10.08.2018
Termine
24.10.2017
Termine
12.10.2016
Eröffnungen
18.07.2016
Sicherungsmaßnahmen
07.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
25.08.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 18.04.2013 bis zum 31.12.2013
12.08.2013
Neueintragungen