Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.09.2023 Befreiender Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
24.09.2019 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
16.08.2019 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
08.11.2017 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
10.08.2017 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
15.09.2016 Befreiender Jahresabschluss gem. §325 a HGB zum Geschäftsjahr vom 07.03.2013 bis zum 30.06.2014
12.08.2013
Neueintragungen