Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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08.03.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
27.09.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.12.2020
Veränderungen
07.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2020
Eröffnungen
26.01.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
02.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
07.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
30.12.2014
Veränderungen
01.10.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.07.2013 bis zum 31.12.2013
18.10.2013
Veränderungen
13.08.2013
Neueintragungen