Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
07.01.2020
Termine
11.12.2019
Entscheidungen im Verfahren
07.11.2019
Sonstiges
14.10.2015
Sonstiges
10.07.2015
Sonstiges
20.02.2015
Veränderungen
17.02.2015
Eröffnungen
08.12.2014
Sicherungsmaßnahmen
09.05.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.07.2013 bis zum 31.12.2013
05.03.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.07.2013 bis zum 31.12.2013
29.01.2014
Veränderungen
12.08.2013
Neueintragungen