Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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15.04.2021
Löschungen von Amts wegen
08.12.2020
Löschungsankündigungen
15.10.2020
Veränderungen
18.05.2020
Entscheidungen im Verfahren
27.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
16.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
14.03.2019
Termine
11.03.2019
Termine
29.01.2019
Termine
24.10.2017
Sonstiges
08.09.2017
Veränderungen
04.09.2017
Eröffnungen
16.06.2017
Sicherungsmaßnahmen
07.06.2017
Veränderungen
03.02.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
16.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
20.08.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
12.08.2013
Neueintragungen