Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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16.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
16.05.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2016
Entscheidungen im Verfahren
20.01.2016
Veränderungen
18.01.2016
Eröffnungen
19.11.2015
Veränderungen
06.11.2015
Sicherungsmaßnahmen
21.09.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 24.06.2013 bis zum 31.03.2014
20.05.2015
Veränderungen
09.08.2013
Neueintragungen