Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.02.2023
Entscheidungen im Verfahren
10.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.08.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
10.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
29.04.2020
Entscheidungen im Verfahren
27.03.2020
Entscheidungen im Verfahren
10.02.2020
Eröffnungen
10.12.2019
Sicherungsmaßnahmen
27.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
30.10.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.03.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
11.11.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
27.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 10.05.2012 bis zum 31.12.2012
05.08.2013
Neueintragungen