Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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05.09.2024
Entscheidungen im Verfahren
04.12.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
04.12.2023
Sonstiges
15.11.2023
Sonstiges
15.11.2023
Sonstiges
14.11.2023
Sonstiges
14.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
14.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
11.09.2023
Sonstiges
24.07.2023
Sonstiges
11.10.2021
Sonstiges
19.11.2020
Termine
12.08.2020
Eröffnungen
12.08.2020
Sonstiges
17.06.2020
Sicherungsmaßnahmen
18.06.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
11.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
16.05.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
18.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
04.11.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.09.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 31.12.2013
02.08.2013
Neueintragungen