Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.05.2024
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2023
Sonstiges
08.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.10.2022
Sonstiges
23.12.2021
Veränderungen
10.12.2021
Eröffnungen
15.07.2021
Veränderungen
01.10.2019
Veränderungen
28.03.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
05.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
02.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
27.10.2015
Veränderungen
07.04.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.07.2013 bis zum 31.12.2013
05.08.2013
Neueintragungen