Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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17.11.2022
Entscheidungen im Verfahren
30.11.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.11.2021
Entscheidungen im Verfahren
04.10.2021
Sonstiges
15.10.2018
Veränderungen
24.11.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
11.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.07.2013 bis zum 31.12.2013
10.02.2015
Veränderungen
23.09.2013
Veränderungen
05.08.2013
Neueintragungen