Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
23.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.07.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
22.09.2022
Entscheidungen im Verfahren
14.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
04.02.2021
Termine
19.10.2020
Termine
15.07.2020
Veränderungen
09.07.2020
Eröffnungen
09.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
08.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
19.08.2015
Veränderungen
23.12.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 15.07.2013 bis zum 31.12.2013
11.06.2014
Veränderungen
05.08.2013
Neueintragungen