Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.09.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
02.06.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2021 bis zum 30.06.2022
13.09.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
02.08.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2020 bis zum 30.06.2021
13.08.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2019 bis zum 30.06.2020
30.06.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2018 bis zum 30.06.2019
12.06.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2017 bis zum 30.06.2018
28.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2016 bis zum 30.06.2017
12.06.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2015 bis zum 30.06.2016
17.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2014 bis zum 30.06.2015
22.09.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis zum 30.06.2014
10.01.2014
Veränderungen
05.08.2013
Neueintragungen