Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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04.01.2023
Sonstiges
04.01.2023
Entscheidungen im Verfahren
03.11.2021
Sonstiges
03.06.2020
Veränderungen
28.05.2020
Eröffnungen
26.03.2020
Sicherungsmaßnahmen
10.03.2020
Veränderungen
14.02.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
18.10.2019
Veränderungen
26.02.2019
Veränderungen
09.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
06.12.2017
Veränderungen
30.06.2017
Veränderungen
24.04.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
23.08.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
19.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
10.06.2015
Veränderungen
28.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 29.07.2013 bis zum 31.12.2013
13.03.2014
Veränderungen
05.08.2013
Neueintragungen