Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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31.03.2022
Veränderungen
19.08.2021 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
09.07.2021
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25.03.2021
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16.09.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
17.03.2020
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05.03.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
27.01.2020
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21.08.2019
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08.05.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.03.2017 bis zum 31.12.2017
09.04.2019
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11.02.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 21.03.2017 bis zum 31.12.2017
13.11.2018
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09.10.2018
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23.03.2018
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18.01.2018
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22.12.2017
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18.10.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
26.10.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
09.03.2016
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16.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.12.2015
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18.09.2015
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16.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 16.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.11.2014
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17.09.2014
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14.05.2014
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17.09.2013
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03.09.2013
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29.08.2013
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06.08.2013
Neueintragungen