Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.03.2024
Sonstiges
02.02.2024
Eröffnungen
25.01.2024
Sicherungsmaßnahmen
09.01.2024 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2022 bis zum 31.12.2022
01.12.2023
Sicherungsmaßnahmen
21.11.2023
Sicherungsmaßnahmen
06.01.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021
23.12.2021
Veränderungen
21.12.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
12.01.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
12.10.2020
Veränderungen
23.01.2020 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
21.10.2019
Veränderungen
11.02.2019 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
21.02.2018 Konzernabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
29.06.2016
Veränderungen
22.07.2015
Veränderungen
06.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
17.03.2014
Veränderungen
24.02.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.12.2012 bis zum 31.12.2012
01.08.2013
Neueintragungen