Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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24.10.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.06.2023
Entscheidungen im Verfahren
21.06.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.11.2020
Termine
25.03.2020
Veränderungen
23.03.2020
Eröffnungen
18.03.2020
Eröffnungen
10.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
02.11.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
28.06.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
07.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
07.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 17.06.2013 bis zum 31.12.2013
01.08.2013
Neueintragungen