Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
13.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
28.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
03.08.2021
Entscheidungen im Verfahren
14.07.2020
Termine
14.01.2020
Sonstiges
02.01.2020
Termine
02.01.2020
Entscheidungen im Verfahren
20.08.2019
Eröffnungen
26.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
24.04.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
30.09.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
09.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 31.12.2013
31.07.2013
Neueintragungen