Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.04.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
04.03.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
22.12.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
09.07.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
22.02.2017
Veränderungen
12.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
29.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
07.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 31.07.2013 bis zum 31.12.2013
05.08.2013
Neueintragungen