Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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20.10.2020
Veränderungen
21.09.2020
Entscheidungen im Verfahren
29.05.2017
Termine
13.03.2017
Termine
17.02.2017
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
13.12.2016
Entscheidungen im Verfahren
13.12.2016
Termine
10.11.2016
Sonstiges
11.05.2015
Eröffnungen
11.05.2015
Veränderungen
05.12.2014
Veränderungen
01.10.2014
Veränderungen
07.08.2014
Veränderungen
01.08.2013
Neueintragungen