Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.02.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
08.07.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2020 bis zum 31.08.2021
04.09.2021
Veränderungen
27.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2019 bis zum 31.08.2020
04.05.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2018 bis zum 31.08.2019
01.08.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2017 bis zum 31.08.2018
10.05.2019
Veränderungen
04.06.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2016 bis zum 31.08.2017
20.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2015 bis zum 31.08.2016
26.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2014 bis zum 31.08.2015
11.03.2016
Veränderungen
23.07.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.09.2013 bis zum 31.08.2014
04.09.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.07.2013 bis zum 31.08.2013
27.12.2013
Veränderungen
31.07.2013
Neueintragungen