Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.11.2022
Liquidation
08.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 21.01.2019 bis zum 20.01.2020 und Liquidationsschlussbilanz
07.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 20.01.2019
28.10.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
24.06.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
21.05.2019
Veränderungen
09.05.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
03.08.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
09.02.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.06.2013 bis zum 31.12.2013
19.09.2013
Veränderungen
01.08.2013
Neueintragungen