Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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21.12.2017
Entscheidungen im Verfahren
13.10.2016
Veränderungen
05.10.2016
Eröffnungen
18.08.2016
Sicherungsmaßnahmen
11.07.2016
Sicherungsmaßnahmen
11.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
04.09.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 27.06.2013 bis zum 31.12.2013
02.08.2013
Neueintragungen