Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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10.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
25.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
25.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
24.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
15.02.2022
Veränderungen
30.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
25.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
20.05.2019
Veränderungen
29.04.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
06.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
18.05.2017
Veränderungen
18.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
20.05.2016
Veränderungen
04.05.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
25.09.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 16.07.2013 bis zum 31.12.2013
01.08.2013
Neueintragungen