Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
×
23.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
23.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
22.05.2019
Termine
23.07.2018
Termine
05.06.2018
Termine
15.10.2013
Veränderungen
08.10.2013
Eröffnungen
07.10.2013
Sonstiges
01.08.2013
Neueintragungen