Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.09.2023
Entscheidungen im Verfahren
08.08.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
08.08.2023
Sonstiges
08.08.2023
Sonstiges
19.06.2023
Sonstiges
09.01.2023
Sonstiges
05.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
31.07.2019
Entscheidungen im Verfahren
10.04.2014
Veränderungen
15.10.2013
Veränderungen
02.10.2013
Eröffnungen
02.08.2013
Neueintragungen