Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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13.12.2022
Löschungsankündigung
12.10.2022
Entscheidungen im Verfahren
17.02.2022
Termine
17.02.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.12.2021
Sonstiges
27.10.2020
Termine
19.09.2019
Entscheidungen im Verfahren
22.01.2018
Entscheidungen im Verfahren
29.11.2017
Entscheidungen im Verfahren
01.06.2017
Veränderungen
30.05.2017
Eröffnungen
23.03.2017
Sicherungsmaßnahmen
01.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
23.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
30.07.2013
Neueintragungen