Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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22.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.06.2021
Entscheidungen im Verfahren
15.06.2021
Termine
28.10.2020
Termine
15.05.2017
Veränderungen
02.05.2017
Eröffnungen
16.03.2017
Sicherungsmaßnahmen
14.03.2017
Veränderungen
27.01.2017
Veränderungen
20.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
04.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
12.11.2015
Veränderungen
16.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 29.07.2013 bis zum 31.12.2013
30.07.2013
Neueintragungen