Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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06.06.2025
Entscheidungen im Verfahren
19.12.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.12.2024
Entscheidungen im Verfahren
26.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
14.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
19.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
10.03.2022
Entscheidungen im Verfahren
01.04.2021
Entscheidungen im Verfahren
24.11.2020
Entscheidungen im Verfahren
10.11.2020
Termine
28.04.2020
Eröffnungen
27.02.2020
Sicherungsmaßnahmen
03.01.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
22.01.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
19.02.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
13.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
13.01.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
16.01.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 22.07.2013 bis zum 31.12.2013
29.07.2013
Neueintragungen