Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.04.2023
Entscheidungen im Verfahren
06.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.02.2021
Entscheidungen im Verfahren
08.05.2020
Veränderungen
28.04.2020
Eröffnungen
20.01.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.12.2017 bis zum 30.11.2018
02.01.2019
Veränderungen
05.12.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 30.11.2017
08.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
01.12.2017
Veränderungen
20.09.2017
Veränderungen
31.08.2017
Veränderungen
21.11.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
20.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
02.03.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 12.07.2013 bis zum 31.12.2013
02.01.2015
Veränderungen
25.11.2013
Veränderungen
22.08.2013
Veränderungen
01.08.2013
Neueintragungen