Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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30.07.2024
Entscheidungen im Verfahren
01.11.2023
Sonstiges
01.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
01.11.2023
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
26.09.2023
Sonstiges
26.09.2023
Sonstiges
29.08.2017
Sonstiges
28.12.2016
Eröffnungen
14.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
01.10.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 08.07.2013 bis zum 31.12.2013
26.07.2013
Neueintragungen