Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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01.02.2022
Entscheidungen im Verfahren
21.01.2021
Termine
21.01.2021
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
11.01.2021
Entscheidungen im Verfahren
18.12.2020
Entscheidungen im Verfahren
18.11.2020
Sonstiges
15.07.2020
Termine
01.03.2018
Entscheidungen im Verfahren
15.01.2018
Termine
09.05.2017
Sonstiges
05.05.2017
Veränderungen
28.04.2017
Eröffnungen
18.12.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
24.02.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 31.12.2013
02.08.2013
Neueintragungen