Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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25.07.2023
Registerbekanntmachung nach dem Umwandlungsgesetz
15.02.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.11.2020 bis zum 31.10.2021
09.01.2023 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.10.2020
09.11.2021
Veränderungen
03.11.2021
Veränderungen
30.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
23.10.2020
Veränderungen
16.10.2020
Veränderungen
05.08.2020
Veränderungen
24.09.2019
Veränderungen
28.06.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
17.12.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
06.03.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
12.12.2017
Veränderungen
03.03.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.02.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
08.12.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.07.2013 bis zum 31.12.2013
29.07.2013
Neueintragungen