Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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03.07.2019
Veränderungen
21.06.2019
Eröffnungen
26.04.2019
Sicherungsmaßnahmen
11.02.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017
15.01.2018
Veränderungen
19.12.2017
Veränderungen
14.09.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
24.01.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
19.07.2016
Veränderungen
03.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
19.08.2015
Veränderungen
22.09.2014
Veränderungen
04.09.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 09.07.2013 bis zum 31.12.2013
24.01.2014
Veränderungen
04.09.2013
Veränderungen
31.07.2013
Neueintragungen