Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.02.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2020 bis zum 28.02.2021
27.07.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2019 bis zum 29.02.2020
26.03.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2018 bis zum 28.02.2019
18.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2017 bis zum 28.02.2018
30.04.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2016 bis zum 28.02.2017
28.04.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2015 bis zum 29.02.2016
06.04.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.03.2014 bis zum 28.02.2015
29.05.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 05.07.2013 bis zum 28.02.2014
03.05.2014
Veränderungen
30.07.2013
Neueintragungen