Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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19.04.2022
Entscheidungen im Verfahren
25.02.2020
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
19.02.2020
Entscheidungen im Verfahren
29.10.2018
Veränderungen
25.01.2017
Termine
12.10.2016
Termine
30.12.2015
Entscheidungen im Verfahren
19.10.2015
Veränderungen
15.10.2015
Eröffnungen
28.08.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 20.06.2013 bis zum 31.12.2013
13.01.2015
Sicherungsmaßnahmen
05.03.2014
Veränderungen
26.07.2013
Neueintragungen