Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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12.01.2024
Löschungsankündigung
01.11.2023
Entscheidungen im Verfahren
20.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
15.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
28.02.2019
Veränderungen
09.08.2018
Veränderungen
18.12.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
17.01.2017
Veränderungen
01.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
31.08.2016
Veränderungen
02.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
15.12.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 25.07.2013 bis zum 31.12.2013
31.07.2013
Neueintragungen