Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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02.12.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2022
Entscheidungen im Verfahren
19.05.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
29.03.2018
Termine
26.05.2015
Veränderungen
21.05.2015
Eröffnungen
13.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
09.10.2014
Veränderungen
09.07.2014
Veränderungen
18.10.2013
Veränderungen
26.07.2013
Neueintragungen