Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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28.06.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.01.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
18.01.2022
Entscheidungen im Verfahren
18.01.2022
Sonstiges
03.12.2021
Sonstiges
30.08.2021
Sonstiges
20.06.2018
Veränderungen
14.06.2018
Eröffnungen
21.02.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
19.01.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
05.12.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
08.01.2016 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
06.02.2015
Veränderungen
16.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.07.2013 bis zum 31.12.2013
26.07.2013
Neueintragungen