Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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14.04.2023
Löschungsankündigung
23.08.2022
Entscheidungen im Verfahren
05.04.2022
Sonstiges
05.04.2022
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
22.02.2022
Sonstiges
25.01.2022
Sonstiges
30.10.2020
Termine
08.10.2020
Entscheidungen im Verfahren
29.01.2020
Veränderungen
24.01.2020
Eröffnungen
27.04.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2016 bis zum 31.12.2016
12.12.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
12.04.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
28.04.2015 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
28.04.2014
Veränderungen
22.10.2013
Veränderungen
03.09.2013
Berichtigungen
16.08.2013
Neueintragungen