Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.02.2018
Entscheidungen im Verfahren
10.10.2017
Entscheidungen im Verfahren
29.08.2017
Veränderungen
17.08.2017
Eröffnungen
06.07.2017
Sicherungsmaßnahmen
06.01.2017 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.12.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
07.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 03.07.2013 bis zum 31.12.2013
12.08.2014
Veränderungen
26.07.2013
Neueintragungen