Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.09.2023 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 30.09.2022
21.03.2022 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
27.12.2021
Veränderungen
07.10.2021 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2019 bis zum 30.09.2020
09.10.2020 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2018 bis zum 30.09.2019
21.10.2019 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2018
25.02.2019
Veränderungen
26.09.2018 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2016 bis zum 30.09.2017
09.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2015 bis zum 30.09.2016
30.09.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.10.2014 bis zum 30.09.2015
20.11.2015
Veränderungen
06.10.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2013 bis zum 30.09.2014
22.09.2015
Veränderungen
14.01.2015
Veränderungen
09.10.2014 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 19.07.2013 bis zum 30.09.2013
06.02.2014
Veränderungen
02.10.2013
Veränderungen
01.08.2013
Neueintragungen