Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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27.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
23.07.2020
Termine
07.09.2018
Entscheidungen im Verfahren
22.12.2017
Veränderungen
04.10.2017
Eröffnungen
06.09.2017
Sicherungsmaßnahmen
01.02.2017 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2015 bis zum 31.12.2015
01.02.2016 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2014 bis zum 31.12.2014
29.01.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 11.01.2013 bis zum 31.12.2013
11.10.2013
Veränderungen
01.08.2013
Neueintragungen