Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.07.2022
Löschungen
30.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2021 bis zum 31.12.2021 und Liquidationsschlussbilanz
29.03.2022 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.10.2020 bis zum 30.09.2021
31.08.2021 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 30.09.2020
10.08.2020 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2019 bis zum 31.12.2019
21.11.2019 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2018 bis zum 31.12.2018
16.10.2018 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2017 bis zum 31.12.2017