Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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18.03.2024
Entscheidungen im Verfahren
30.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
30.01.2024
Sonstiges
30.01.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
01.03.2023
Sonstiges
19.02.2020
Termine
08.01.2019
Termine
26.04.2018
Entscheidungen im Verfahren
23.03.2018
Entscheidungen im Verfahren
29.05.2017
Veränderungen
15.05.2017
Eröffnungen
30.03.2017
Sicherungsmaßnahmen
30.01.2017
Sicherungsmaßnahmen
23.01.2017
Sicherungsmaßnahmen
09.09.2015 Jahresabschluss hinterlegt zum Geschäftsjahr vom 01.01.2013 bis zum 31.12.2013
08.12.2014 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2012 bis zum 31.12.2012
15.11.2013
Veränderungen
26.07.2013
Neueintragungen